Was macht ein Datenschutzbeauftragter?


Ein Datenschutzbeauftragter hat gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO mindestens folgende Aufgaben:

Der Datenschutzbeauftragte ist auch vertraulicher Ansprechpartner für Betroffene. Er ist aber nicht für die Umsetzung der Datenschutzanforderungen im Unternehmen verantwortlich.

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