Meldung des DSB an die Aufsichtsbehörde


Die verantwortliche Stelle muss den DSB gegenüber der Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Meist kann die Meldung über ein online Formular auf den Webseiten der Aufsichtsbehörden erfolgen. 

 

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